LVS/PR-NEWS

LVS-PR-News 01.2021

Aktuelle Informationen im Überblick

Anpassung der Teilnahmegebühren Aus- und Fortbildung

Wie bereits in der Dezemberausgabe 2020 unserer Verbandszeitschrift Herz in Bewegung berichtet, haben wir auf Grundlage des Vorstandsbeschlusses vom 04. Dezember 2020 die Gebührenordnung für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungslehrgängen des LVS/PR angepasst. Diese ist seit dem 01. Januar 2021 in Kraft getreten. Wie Sie der Auflistung entnehmen können, haben wir uns dazu entschlossen, eine Erhöhung der Teilnahmegebühren vorzunehmen. Die letzte Anpassung hat 2008, also vor nunmehr 12 Jahren, stattgefunden. Seitdem sind Miet- und Materialkosten sowie die Auslagen für Catering und Referenten entsprechend gestiegen. Wir möchten Ihnen unsere Lehrgänge auch weiterhin in der gewohnt hohen Qualität anbieten. Aus diesem Grund bitten wir um Verständnis für die Anpassung der Teilnahmegebühren.

FORTBILDUNG1 TAG (8 LE)2 TAGE (15 LE)AUSBILDUNG
Einzelmitglieder4080600
TN Mitgliedsvereine/ Verbandsdoppel60120850
TN Mitgliedsvereine/ Verbandsdoppel1001601.100
Azubis/Studenten Mitglied450
Azubis/Studenten Nichtmitglied650
ANGABE DER GEBÜHREN IN EURO

Primärkassenabrechnung ab 31.03.2021 nur noch per DTA möglich

Die Primärkassen auf Landesebene haben darüber informiert, dass ab dem 01.03.2021 die Abrechnungen, wie vertraglich seit 01.01.2014 vorgesehen, nur noch per elektronischem Datenaustausch (DTA) akzeptiert werden. In den letzten Jahren war es noch möglich, dass es zu manuellen Abrechnungen kommt. Die Bearbeitung dieser Rechnungen ist jedoch laut den Primärkassen sehr zeitaufwändig. Daher bitten wir Sie künftig, die vertragliche Vereinbarung umzusetzen und wie es bereits nahezu alle unsere Vereine und Träger praktizieren, elektronisch abzurechnen.

Erhöhung der Ehrenamtspauschale

Übungsleiter sowie Engagierte im Ehrenamt können sich über zwei Entscheidungen des Bundesrates zum Gemeinnützigkeits-Recht freuen, die dazu beitragen, dass das freiwillige Engagement ab 2021 besser honoriert wird. Der Bundesrat hatte am 9. Oktober 2020 beschlossen, die jährliche Übungsleiter-Pauschale um 600 Euro auf 3.000 Euro (bisher 2.400 Euro) und die jährliche Ehrenamts-Pauschale um 120 Euro auf 840 Euro (bisher 720 Euro) zu erhöhen.

Verlängerung der Corona-Sonderregelungen im Rehasport – Stand 07.01.2021

GKV: Die gesetzlichen Krankenversicherungen haben sich nun auf eine einheitliche Regelung zur Verlängerung der ärztlichen Verordnung im Rehabilitationssport verständigt.

1. Im Zeitraum vom 01.08.2020 bis 31.03.2021 bewilligte Verordnungen (Muster 56): Bei Verordnungen (Muster 56), die im Zeitraum vom 01.08.2020 bis 31.03.2021 bewilligt wurden bzw. noch werden, wird die Anspruchsdauer automatisch um sechs Monate verlängert. Damit gilt für alle Verordnungen im Zeitraum vom 16.03.2020 – 31.03.2021, dass diese automatisch um sechs Monate verlängert werden.

2. Nach dem 31.03.2021 bewilligte Verordnungen (Muster 56): Für nach dem 31.03.2021 bewilligte Verordnungen gilt die von der Krankenkasse bewilligte Anspruchsdauer.

Deutschen Rentenversicherung Bund: Für Versicherte der DRV Bund werden die festgelegten Fristen für Beginn und Abschluss um drei Monate verlängert. Es gilt die mit der jeweiligen Verordnung verbundene Zusage der DRV Bund zur Kostenübernahme, also grundsätzlich auch bei einem entsprechend späteren Beginn bzw. späterer Fortführung sowie Beendigung. Kann die Durchführung des Rehasports nicht innerhalb der genannten Fristenverlängerung erfolgen (bspw. wenn der Rehasport noch nicht wieder angeboten werden darf), kann eine Abrechnung nur bis zum Ende der genannten Fristverlängerung erfolgen. Eine weitere Verlängerung und Abrechenbarkeit kann nicht erfolgen. Hingewiesen wird zudem seitens der DRV Bund darauf, dass niemand insbesondere bei chronischen Erkrankungen und Immunschwäche den Rehasport wieder aufnehmen muss.

Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland: Für Versicherte, die ihre Leistung zur medizinischen Rehabilitation im Zeitraum 01. Januar 2021 bis 30. Juni 2021 abschließen, gilt eine Verlängerung der geregelten Beginn- und Abschlussfristen im Zusammenhang mit der Durchführung von Rehabilitationssport und Funktionstraining ebenfalls um bis zu drei Monate. Die Durchführungsdauer von in der Regel sechs Monaten bleibt unberührt. Danach verliert die Kostenzusage ihre Gültigkeit. Die Empfehlung zur Fortführung als Tele-/Online-Angebot oder im Freien werden ebenfalls bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Die Durchführung von Herzsport-Gruppen ist bei Tele-/Online-Angeboten aufgrund der fehlenden Arztanwesenheit nicht gestattet.

Befristete Erhöhung der Vergütungssätze mit den Primärkassen

Die Corona-Pandemie stellt unsere Vereine und Träger vor erhebliche Herausforderungen. Bis Ende des Jahres hatten die Primärkassen in Sachsen auf freiwilliger Basis und ohne gesetzliche Grundlage für die Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 einen Aufschlag von 10 Prozent auf die Vergütungen gezahlt (LVS/PR-News vom 22.07.2020). Wir freuen uns, dass diese Vergütungsanpassung bis 30.06.2021 verlängert werden konnte.

Inkrafttreten604503604504604507604508604509604510604511604512604513
bis 1.07.20205,508,4011,509,307,209,008,158,301150
ab 1.07.2020 bis 0.06.2021*6,059,2412,6510,237,929,908,979,1312,65
VERGÜTUNGEN IN €
* plus 10 %

Neue Vergütungsvereinbarung mit dem Verband der Ersatzkassen (vdek)

Ab 01. Januar 2021 gilt die neue Vergütungsvereinbarung mit dem Verband der Ersatzkassen (vdek) für die Abrechnung im Rehabilitationssport. Zur Erläuterung der zwei Vergütungsbeträge: Da die Corona-Zuschläge nach Gesprächen mit den Rehasportverbänden und internen Beratungen vom vdek über den 01.01.2020 hinaus bis zum 30.06.2021 verlängert wurden, erhalten Sie daher zu jeder Positionsnummer zwei Vergütungssätze. Vom 01. Januar – 30. Juni 2021 die jeweils um 10 Prozent erhöhten (neuen) Vergütungssätze und ab 01. Juli 2021 die regulären neuen Vergütungssätze:

1. Rehabilitationssport (Pos.-Nr. 604503)
01.01.2021 bis 30.06.2021 – 6,24 Euro; ab 01.07.2021 – 5,67 Euro

2. Rehabilitationssport für Kinder (Pos.-Nr. 604511)
01.01.2021 bis 30.06.2021 – 9,57 Euro; ab 01.07.2021 – 8,70 Euro

3. Rehabilitationssport in Herzsportgruppen (Pos.-Nr. 604504)
01.01.2021 bis 30.06.2021 – 10,12 Euro; ab 01.07.2021 – 9,20 Euro

4. Rehabilitationssport in Kinderherzsportgruppen (Pos.-Nr. 604508) 01.01.2021 bis 30.06.2021 – 18,70 Euro; ab 01.07.2021 – 17,00 Euro

5. Rehabilitationssport im Wasser (Pos.-Nr. 604509)
01.01.2021 bis 30.06.2021 – 8,80 Euro; ab 01.07.2021 – 8,00 Euro

6. Rehabilitationssport für Kinder im Wasser (Pos.-Nr. 604512)
01.01.2021 bis 30.06.2021 – 13,53 Euro; ab 01.07.2021 – 12,30 Euro

7. Rehabilitationssport für Schwerstbehinderte Menschen (Pos.-Nr. 604507) 01.01.2021 bis 30.06.2021 – 14,08 Euro; ab 01.07.2021 – 12,80 Euro

8. Rehabilitationssport für Schwerstbehinderte Kinder (Pos.-Nr. 604513) 01.01.2021 bis 30.06.2021 – 18,70 Euro; ab 01.07.2021 – 17,00Euro

9. Rehabilitationssport zur Stärkung des Selbstbewusstseins (Pos.-Nr. 604510) 01.01.2021 bis 30.06.2021 – 13,53 Euro; ab 01.07.2021 – 12,30 Euro

10. Rehabilitationssport in Herzinsuffizienzgruppen (Pos.-Nr. 604514) 01.01.2021 bis 30.06.2021 – 18,70 Euro; ab 01.07.2021 – 17,00 Euro

11. Gesundheitsbildungsmaßnahmen (Pos.-Nr. 604711 bis Pos.-Nr. 604718) 01.01.2021 bis 30.06.2021 – 9,90 Euro; ab 01.07.2021 – 9,00 Euro

therapie LEIPZIG auf März 2022 verschoben

Vor Kurzem hat die Bundesregierung erneut eine Verlängerung der derzeit geltenden verschärften Maßnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 beschlossen. Mit der derzeit geltenden Coronaverordnung und den verschärften Maßnahmen ist keine Planungssicherheit für die Durchführung der therapie LEIPZIG Anfang März 2021 gegeben. Corona Speicheltest kaufen Die Leipziger Messe hat sich daher entschieden, die Plattform für Therapie, medizinischen Rehabilitation und Prävention auf den 24. bis 26. März 2022 zu verschieben. Von einer rein digitalen Veranstaltung sieht der Veranstalter ab, da die therapie LEIPZIG von der Vor-Ort-Begegnung und vom persönlichen Austausch, Mitmachen, Erleben, Anfassen und Ausprobieren lebt.

Bei Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle des LVS/PR gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß LVS/PR