LVS/PR-NEWS

LVS-PR-News 01.2025

Genehmigungsverzicht BKK Diakonie

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Vertreter der Vereine und Träger, hiermit setzen wir Sie in Kenntnis hinsichtlich des Schreibens der BKK Diakonie vom vergangenen Dezember:

Die BKK Diakonie hat sich dazu entschieden, ab dem 01.01.2025 den Genehmigungsverzicht für Erst- und Folgeverordnungen von Rehasport und Funktionstraining auszusprechen. Das bedeutet, dass sich unsere Versicherten ab dem 01.01.2025 mit ihrer Verordnung direkt an den Leistungserbringer wenden können.

Wir bitten Sie, Ihre Mitglieder über unseren Genehmigungsverzicht zu informieren. Wichtig ist, dass ihre Mitglieder die Verordnungen vor der Abrechnung auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen und bei Bedarf vorab zur Korrektur an die Versicherten zurückgeben.

Bitte beachten Sie zusätzlich:

Der Bewilligungszeitraum der Verordnung beginnt mit der ersten durchgeführten Übungseinheit. Ab dem 01.01.2025 übernimmt das Abrechnungszentrum Emmendingen die Abrechnung für uns. Bitte senden Sie die vollständigen Abrechnungsunterlagen (z.B. Rechnung, Verordnung, Leistungsnachweise, Begleitzettel für Urbelege etc.) mit Rechnungsdatum ab 01.01.2025 an das Abrechnungszentrum Emmendingen, 79310 Emmendingen. Päckchen und Pakete richten Sie bitte an Abrechnungszentrum Emmendingen, Bundesstraße 6, 79312 Emmendingen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter arz-emmendingen.de

Für eventuelle Fragen steht Ihnen die LVS/PR-Geschäftsstelle zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Geschäftsstelle LVS/PR