LVS/PR-NEWS

LVS-PR-News 06.2025

Genehmigungsverzicht BKK Miele und BKK DürkoppAdler ab

20.03.2025

Sehr geehrte Damen und Herren, 
sehr geehrte Vertreter der Vereine und Träger, 

hiermit setzen wir Sie in Kenntnis hinsichtlich der Schreiben der BKK Miele und vom Februar

2025 sowie BKK Dürkopp-Adler vom März 2025:

Die BKK Miele verzichtet ab 01.04.2025 auf die Genehmigung für die Teilnahme am Rehabilitationssport und am Funktionstraining. Die Versicherten benötigen für die Teilnahme und Abrechnung lediglich eine vollständig ausgefüllte Verordnung 56 vom Arzt. Diese Regelung gilt ab 01.04.2025 für Erst- und Folgeverordnungen. Unser Abrechnungszentrum (AZ Emmendingen) wurde von uns ebenfalls darüber informiert.

Die BKK_DürkoppAdler hat sich ebenfalls dazu entschieden, ab dem 01.04.2025 den Genehmigungsverzicht für Erst- und Folgeversorgungen von Rehasport und Funktionstraining auszusprechen. Somit können sich deren Versicherte ab dem 01.04.2025 mit ihrer Verordnung direkt an den Leistungserbringer wenden.

Wir bitten Sie, Ihre Gruppenteilnehmer über den Genehmigungsverzicht zu informieren. Wichtig ist, dass Sie als Leistungserbringer die Verordnungen vor der Abrechnung auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen und bei Bedarf vorab zur Korrektur an die Versicherten zurückgeben. Der Bewilligungszeitraum der Verordnung beginnt mit der ersten durchgeführten Übungseinheit.

Seit dem 01.01.2025 übernimmt das Abrechnungszentrum in Emmendingen die Abrechnung für die BKK DürkoppAdler. Bitte beachten Sie dieses beim Versand der vollständigen Rechnungsunterlagen (z.B. Rechnung, Verordnung, Leistungsnachweise, Begleitzettel für Urbelege etc.).

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.arz-emmendingen.de

Für eventuelle Fragen steht Ihnen die LVS/PR-Geschäftsstelle zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Geschäftsstelle LVS/PR