Genehmigungsverzicht Rehabilitationssport und Funktionstraining der Bosch BKK
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Vertreter der Vereine und Träger,
hiermit informieren wir Sie über das Rundschreiben der Bosch BKK vom 24. Oktober 2024, in dem uns mitgeteilt wurde, dass ab 01. Januar 2025 auf die vorherige Genehmigung der ärztlichen Verordnung für Rehabilitationssport und Funktionstraining bis auf Widerruf verzichtet wird. Eine vorherige Kostenübernahmeerklärung durch die Bosch BKK für den verordneten Zeitraum ist für Versicherte der Bosch BKK ab dem 01.01.2025 nicht mehr erforderlich. Bei Verlängerungen gilt dies nur, wenn diese vom Arzt entsprechend begründet wurden.
Die Bosch BKK behält sich jedoch vor, die Abrechnungen im Nachgang zu prüfen und ggf. zu kürzen, z.B. bei Nicht-Vorliegen des Arztstempels, bei Nicht-Beachtung des vorgegebenen Leistungszeitraums bzw. bei fehlender Begründung bei Verlängerungen.
Für eventuelle Fragen steht Ihnen die LVS/PR-Geschäftsstelle zur Verfügung.
Mit herzlichen Grüßen
LVS/PR Geschäftsstelle