LVS/PR-NEWS

Rege­lung zur Ver­län­ge­rung des Ge­neh­mi­gungs­zeit­raums der Reha­sport­ver­ord­nungen

(betrifft vdek, AOK-Bundesverband, IKK, BKK-Dachverband, Knappschaft, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau)

Nachdem die Einschränkungen zur Ausübung des Rehabilitationssports inzwischen aufgehoben wurden und damit die Wiederaufnahme des Übungsbetriebs möglich ist, haben sich die gesetzlichen Krankenkassen nunmehr auf eine einheitliche, bundesweite Regelung zum maximalen Verlängerungszeitraum verständigt. Diese Regelung ist unbürokratisch ausgestaltet, um sowohl den Leistungserbringern als auch den Krankenkassen und ihren Abrechnungsdienstleistern unnötige Verwaltungsaufwände in jedem bewilligten Fall zu ersparen.

1. Vor dem 16.03.2020 bewilligte Verordnungen Muster 56

Bei Verordnungen Muster 56, die vor dem 16.03.2020 bewilligt wurden und am 16.03.2020 noch gültig waren, wird die Anspruchsdauer automatisch um sechs Monate verlängert.

2. Im Zeitraum vom 16.03.2020 bis 31.07.2020 bewilligte Verordnungen Muster 56

Bei Verordnungen Muster 56, die im Zeitraum vom 16.03.2020 bis 31.07.2020 bewilligt wurden, wird die Anspruchsdauer automatisch um sechs Monate verlängert.

3. Nach dem 31.07.2020 bewilligte Verordnungen Muster 56

Für nach dem 31.07.2020 bewilligte Verordnungen gilt die von der Krankenkasse bewilligte Anspruchsdauer.

4. Teilnahmebestätigung/Abrechnung

Es wird empfohlen, in Bezug auf den coronabedingten Unterbrechungszeitraum bzw. Verlängerungszeitraum der Genehmigung auf der Teilnahmebestätigung oder Abrechnung einen Hinweis wie „Corona“ anzugeben, evtl. das Datum von wann bis wann der Rehasport nicht stattfinden konnte.

5. Fortführung als Tele-/Online-Angebot oder im Freien

Es wird darauf hingewiesen, dass Rehabilitationssport und Funktionstraining bis 30.09.2020 auch als Tele-/Online-Angebot oder im Freien fortgeführt werden kann.

DRV Mitteldeutschland

Die DRV Mitteldeutschland hebt die Fristen für den Beginn sowie den Abschluss der Verordnungen für die laufenden Monate auf.