LVS/PR-NEWS

Vergütungs­zu­schlag der Renten­ver­sicherung Mittel­deutsch­land (DRV MD) bedingt durch COVID 19

Aufgrund der entstandenen Mehraufwendungen durch die Corona-Krise hat die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland nun auch einen coronabedingten Zuschlag auf die Vergütung von Rehabilitationssport und Funktionstraining beschlossen. Der Zuschlag gilt rückwirkend vom 01. August 2020 und beträgt 0,25 Euro pro Person und Rehabilitationseinheit. Die DRV MD befristet den Zeitraum des Vergütungszuschlags vom 01. August 2020 bis zum 31. Dezember 2020. Für die Abrechnung dieser ergänzenden Vergütung verwenden Sie einen gesonderten Abrechnungsbogen und dokumentieren wie folgt:

  1. Anzahl der bisherigen Leistungen: Gesamtbetrag in Euro
  2. Anzahl der Leistungen, die im Zeitraum vom 01.08.2020-31.12.2020 durchgeführt wurden, multipliziert mit 0,25 Euro: = Corona-Zuschlag gesamt in Euro
  3. Addition von Betrag aus 1. und Betrag aus 2. ergibt den Auszahlungsbetrag

Bitte beachten Sie bei der Erstellung der Abrechnung, dass der Zuschlag nur bei einer „face to face“-Erbringung gezahlt wird. Der Zuschlag gilt demnach nicht, wenn die Leistungen unter Nutzung telemedizinischer Rehabilitationssportangebote (Onlinepräsenz) durchgeführt wurden.

Bei Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle des LVS/PR gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß LVS/PR