Leitfaden zur Gründung einer Gefäßsportgruppe

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Sie wollen eine Gefäßsportgruppe gründen?

Wenn Sie bereits Herzgruppen und einen Verein haben, müssen Sie nur noch die Gefäßsportgruppe bei Ihrem DGPR-Landesverband nach den gültigen Anerkennungskriterien zertifizieren lassen.

Wer kann teilnehmen?

Arbeit der Geschäftsstelle im Jahr 2009

Die Gefäßsportgruppe wurde konzipiert für Patienten mit einer pAVK, (periphere Arterielle Verschlusskrankheit, „Schaufensterkrankheit“, Durchblutungsstörungen der Beine und des Beckens) die in der üblichen Herzgruppe nicht optimal betreut werden können.

Sie können v. a. die folgenden Krankheitsbilder aufweisen:

  • Arbeit der Geschäftsstelle im Jahr 2009
  • pAVK (Im Stadium I, IIa, IIb nach Fontaine)
  • Diabetisches Fußsyndrom (ohne persistierende Wunden)
  • Zustand nach konservativer und medikamentöser Therapie der pAVK
  • Zustand nach interventioneller und chirurgischer Behandlung der akuten und chronischen pAVK
  • Zustand nach operativer Gefäßrekonstruktion, nach peripherer Bypass-OP
  • Zustand nach Ballondilatation / Stentimplantation

Ärztliche Verordnung

Wie in der Herzgruppe benötigen die Teilnehmer einen Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport (Muster 56). Kreuz bei Sonstige, „Gefäßsport/pAVK“ eintragen und auf Vorderseite Rehabilitationssport Gymnastik mit 50 Übungseinheiten in 18 Monaten Dauer ankreuzen. Der Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport muss vom Kostenträger genehmigt sein.

Umfang, Dauer, Teilnehmerzahl

Der Verordnungsumfang ist entsprechend der Rehasportgruppen 50 Übungseinheiten in 18 Monaten, eine erneute Verordnung ist möglich. Die Dauer je Einheit beträgt 45 Minuten. Es sind maximal 15 Teilnehmer in der Gruppe möglich.

Vergütung

Mit dem Verband der Ersatzkassen ist eine Vergütung von 5,67 € pro Teilnehmer und Übungseinheit verhandelt (Stand: 01.07.2021). Mit den Primärkassen erfolgt die Verhandlung auf Landesebene. Bei der Abrechnung die Positionsnummer 604503 angeben!

Inhalte

Die Inhalte sind entsprechend der Herzgruppe ganzheitlich. Im Vordergrund steht ein strukturiertes Gehstreckentraining. Es orientiert sich an der maximalen Gehstrecke. Ergänzt wird das Programm durch spezielle Gymnastikübungen (pA VK -Gymnastik). Spiele, Koordinationsübungen und Entspannungsübungen runden das Programm ab. Sehr wichtig sind auch die Motivation zum, und Unterstützung beim Rauchstopp.

Übungsleiter und Arzt

Es muss während der gesamten Übungseinheit ein Übungsleiter anwesend sein. Ein Arzt muss nicht anwesend sein. Der betreuende Arzt des Vereins kann die Teilnehmer und den Übungsleiter bei Bedarf während oder außerhalb der Übungsveranstaltung beraten. Ein Arzt muss nicht ständig bzw. nicht in jeder Gruppenstunde anwesend sein.
Eine der folgenden fachlichen Voraussetzungen/Qualifikationen muss der Übungsleiter mit einbringen:

  • Qualifizierter Übungsleiter gem. Ziffer 13.1 der BAR-Rahmenvereinbarung und BAR- Publikation Qualifikationsanforderungen Übungsleiter im Rehasport (Herzgruppen) mit entsprechender Fortbildung im Bereich Gefäßsport bzw.
  • Qualifizierter Übungsleiter mit neuer Fortbildung der DGPR zum HerzgruppenleiterDGPR – Innere Medizin.

Die DGPR und ihre Landesorganisationen bieten entsprechende Fortbildungen für Übungsleiter an. Übungsleiter müssen ergänzend zur Herzgruppenleiterlizenz die Qualifikation „Gefäßsporttrainer“ erlangen.

Räumliche Voraussetzungen / Ausstattung

Die räumlichen Anforderungen entsprechen den bisher bekannten Kriterien. Pro Teilnehmer sollte eine Raumgröße von mindestens 5 m2 eingehalten werden und die Deckenhöhe nicht niedriger als 2,50 m betragen. Bei 15 Teilnehmern entspräche dies einer Raumgröße von mindestens 75 m2. Umkleidekabinen und sanitäre Anlagen sind kostenfrei bereitzustellen. Es sollte ausreichend Platz für ein Gehtraining vorhanden sein.

Teilnehmergewinnung

Teilnehmer können Sie über die umliegenden Arztpraxen gewinnen. Und Kontaktaufnahme mit den umliegenden Krankenhäusern (Gefäßchirurgische Kliniken, Angiologische Kliniken) sowie Rehabilitationskliniken. Viele Ärzte freuen sich über die Möglichkeit, ihren Patienten in einer Gefäßsportgruppe eine sichere und effektive Therapie zu ermöglichen. Informieren Sie die Ärzte in der Umgebung über das Angebot. Viele Ärzte kennen den Rehasport in Gefäßsportgruppen noch nicht. Dabei unterstützen wir Sie als Landesverband sehr gern.

Wenn Sie über den DGPR-Landesverband zertifiziert sind werden auch die Rehakliniken Patienten zu Ihnen schicken. Um eine Vergütung der Teilnahme an der Gefäßsportgruppe zu erreichen muss die Gruppe zertifiziert sein. Die Finanzierung der Gefäßsportgruppe erfolgt über die Vergütung der Reha-Träger, den (freiwilligen) Vereinsbeitrag und Sponsoren.

Formale Voraussetzungen zur Gründung einer Gefäßsportgruppe

Der Verein

  • sollte Mitglied im Landessportbund sein und muss Mitglied eines Landesverbandes (z. B. Landesverband Brandenburg für Prävention und Rehabilitation von Herz- Kreislauferkrankungen e.V.) sein, um von den Kostenträgern anerkannt zu werden.
  • muss eine Unfallversicherung für die Mitglieder der Gefäßsportgruppe abschließen.
  • muss nachweislich anerkannt und/oder zertifiziert sein. Die dazu notwendigen Unterlagen können in der Geschäftsstelle des Landesverbandes angefordert werden.
  • beantragt eine IK-Nummer bei der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin, Tel.: 02241-231 12 75.

Sind die genannten Voraussetzungen erfüllt, wird der Verein über den Landesverband bei den Kostenträgern (Krankenkassen, Rentenkassen, Berufsgenossenschaften) angemeldet. Erst mit dieser Anmeldung hat er die Möglichkeit, die ärztlichen und vom Kostenträger bestätigten Verordnungen zum ambulanten Rehabilitationssport abzurechnen.