LVS/PR-NEWS

LVS-PR-News 01.2023

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Vertreter der Vereine und Träger, 

gern leiten wir Ihnen das Informationsschreiben vom 30. Januar 2023 der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) weiter:

Sehr geehrte Damen und Herren, 

hiermit möchten wir Sie offiziell über das Inkrafttreten der neuen Version des Musters 56 zur Verordnung von Rehabilitationssport und Funktionstraining sowie der dazugehörigen Vordruckerläuterungen zum 01.01.2023 informieren. Wir bitten um Verständnis für die verzögerte Kommunikation.

Die Änderungen am Muster ergeben sich im Wesentlichen aus der Überarbeitung der „Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining“ mit Wirkung ab 01.01.2022. Die wichtigsten Anpassungen wurden seitens der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unter dem folgenden Link bereits zusammengefasst:

https://www.kbv.de/media/sp/PraxisInfo_Reha-Sport.pdf

Entgegen der festgelegten Stichtagsregelung zum 01.01.2023 wurde im Bereich der Ersatzkassen eine Übergangsfrist konsentiert. Die Ersatzkassen akzeptieren das zur Verordnung genutzte Muster 56 in der bis 31.12.2022 gültigen Version zur Beantragung der Kostenübernahme bei den Krankenkassen bis zum 30.06.2023. Eine übergreifende Einigung mit allen Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene konnte diesbezüglich nicht erzielt werden.

Wenn das Muster 56 in der bis 31.12.2022 gültigen Version vor Ablauf der Übergangsfrist ausgestellt wurde, kann dieses weiterhin bis zum Ende der Verordnungsdauer als rechnungsbegründende Unterlage eingereicht werden.

Wir bitten Sie um Weitergabe dieser Informationen an Ihre Verbandsstrukturen.

Im aufgeführten Link übermitteln wir Ihnen, ebenfalls verfügbar auf der Seite der KBV, das Muster sowie die Vordruckerläuterungen in der neuen Version.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Vielen Dank!

Für eventuelle Fragen steht Ihnen die LVS/PR-Geschäftsstelle gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Geschäftsstelle LVS/PR