LVS/PR-NEWS

LVS-PR-News 03.2024

Genehmigungsverzicht Rehabilitationssport und Funktionstraining der BKK VerbundPlus

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Vertreter der Vereine und Träger,
 
hiermit informieren wir Sie über das Rundschreiben der BKK VerbundPlus vom 18. April 2024, in dem uns mitgeteilt wurde, dass ab 01. Juni 2024 auf die vorherige Genehmigung der ärztlichen Verordnung für Rehabilitationssport und Funktionstraining verzichtet wird.

Eine vorherige Kostenübernahmeerklärung durch die BKK VerbundPlus für den verordneten Zeitraum ist für Versicherte dieser Krankenkasse ab dem 01. Juni 2024 nicht mehr erforderlich.

Die Regelungen der BAR-Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport und Funktionstraining sind weiterhin maßgeblich.

Die BKK VerbundPlus behält sich jedoch vor, die Abrechnungen im Nachgang zu prüfen und gegebenenfalls zu kürzen, zum Beispiel bei Nicht-Vorliegen des Arztstempels oder bei Nicht-Beachtung des vorgegebenen Leistungszeitraums.

Der Leistungszeitraum beginnt mit der Inanspruchnahme der ersten Übungseinheit und richtet sich nach Ziffer vier der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01. Januar 2022.

Für eventuelle Fragen steht Ihnen ergänzend natürlich auch die LVS/PR-Geschäftsstelle zur Verfügung.

Mit herzlichen Grüßen
LVS/PR Geschäftsstelle