LVS/PR-NEWS

LVS-PR-News 09.2023

Rezertifizierung

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Vertreter der Vereine und Träger,

wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass alle durch den LVS/PR anerkannten Rehabilitationssportgruppen, auf Grundlage der Rahmenvereinbarung sowie der Durchführungsbestimmungen und Vergütungsvereinbarung mit den Kostenträgern, dazu verpflichtet sind, sich aller zwei Jahre am Rezertifizierungsverfahren zu beteiligen. 

Mit Wirkung zum 31.12.2023 endet für alle durch den LVS/PR anerkannten Rehabilitationssportgruppen die Gültigkeit der Anerkennung. Die dazu erforderlichen Unterlagen finden Sie sowohl auf unserer Internetseite unter https://lvs-pr.de/rezertifizierung/ (Meldebogen für Rehagruppen Formblatt T, G und ÜÄ) als auch im Anhang dieser Nachricht. Bitte senden Sie die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare (per E-Mail oder alternativ per Post) bis zum 20.01.2024 an die Geschäftsstelle. 

Wichtig: Geben Sie nur Rehagruppen an, die bereits von uns anerkannt worden sind. 

Bitte beachten Sie: 

Betreiben Sie als Träger von Rehabilitationssport Gruppen an verschiedenen Standorten, dann ist es erforderlich, die Unterlagen für jeden Standort auszufüllen. 

Nach der Prüfung der eingereichten Unterlagen erhalte Sie von uns eine Rezertifizierungsurkunde, die für die nächsten zwei Jahre gültig ist. 

Weiterhin bitten wir um Einhaltung des Einsendetermins. Fehlende Unterlagen führen zur Aberkennung als Träger vom Rehabilitationssport und damit zur Zahlungseinstellung durch die Kostenträger. 

Bei Fragen steht Ihnen die LVS/PR-Geschäftstelle gern zur Verfügung.

Mit herzlichen Grüßen
LVS/PR Geschäftsstelle